Einsatz von Hunden beim Zoll [Bearbeiten]
Ebenso wie die Polizei setzt die Zollverwaltung Diensthunde als Schutzhunde und Spürhunde im gesamten Aufgabenspektrum ein, um Drogen, Waffen, Sprengstoff, Bargeld, Tabak, Erzeugnisse tierischen Ursprungs (ETU) und andere illegale Stoffe oder mit Beschränkungen versehene Waren an Flughäfen, EU-Außengrenzen, in Privatwohnungen, auf Autobahnen und an der Grenze ausfindig zu machen (siehe Schmuggel). Diese werden auch darin ausgebildet, einen Fund stumm und ohne für einen Außenstehenden erkennbare Hinweise, z.B. bei der Zollkontrolle), anzuzeigen (siehe Passivhund).
Der Einsatz von Schutzhunden beim Zoll hingegen begrenzt sich auf den Grenzaufsichtsdienst an der Deutsch-Schweizerischen Grenze.
Diensthunde des deutschen Zolls werden von Zollhundeführern geführt und bundesweit in den Zollhundeschulen in Bleckede und Neuendettelsau ausgebildet.
Für Zollhunde in Deutschland gilt folgende Regelung in Bezug auf die Diensthundrassen: „Zu Schutzdiensthunden beim Zoll dürfen nur Hunde der anerkannten Diensthunderassen Schäferhund, Rottweiler, Riesenschnauzer, Airedale Terrier und Bouvier des Flandres angekauft und ausgebildet werden. Für Rauschgiftspürhunde ist eine bestimmte Hunderasse nicht vorgeschrieben. Allerdings wird überwiegend auf Cocker-Spaniel, Labradors und Hunde der Diensthunderassen zurückgegriffen.“[4]
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