Ausbildung von Spürhunden [Bearbeiten]
Die Grundausbildung eines Polizeihundes dauert ca. 70 Tage. Ihm werden gezieltes Aufspüren von Beweismitteln, die Verfolgung und das Festhaltens eines Verbrechers und ein paar Gehorsamsübungen beigebracht. Außerdem lernt er seinen Hundeführer zu beschützen. Nach dem Abschluss seiner Grundausbildung und danach einmal jährlich wird der Hund nach der Verordnung der Prüfungsvorschrift geprüft. Erst wenn der Hundeführer mit seinem Hund mindestens eine ausreichende Note erreicht hat, kann der Hund in den öffentlichen Dienst aufgenommen werden. Nach der Prüfung ist sein Arbeitsgebiet sehr vielfältig. Er muss seinen Hundeführer vor Angriffen schützen, stellt fliehende Täter oder sucht vermisste Kinder oder andere hilflose Menschen. Für die weitere Ausbildung zum Polizeispürhund müssen Spiel- und Beutetrieb und sicheres Umweltverhalten die Voraussetzung sein. Der Hund bekommt beim Spiel beigebracht, wie sein "Spielzeug" riecht. Dazu wird z.B. ein Kunststoffrohr mit einer Substanz befüllt, die wie Haschisch riecht. Nach und nach erkennt der Hund das Spielzeug am Geruch und sucht in Wirklichkeit sein Spielzeug. Hat er sein vermeintliches Spielzeug gefunden, zeigt er dies entweder durch eine aktive Anzeige (scharren) oder eine passive Anzeige (sitzend oder liegend, mit den Augen die Fundstelle fixierend) an. Zur Belohnung bekommt der Hund nun sein Spielzeug und er darf damit spielen. Später werden die Gerüche der Spielzeuge komplexer und können kombiniert werden.
Von Abrichtung unter Zwang sehen die Behörden schon seit langer Zeit ab, weil die spielerische Erziehung und die Triebförderung bessere Ergebnisse erzielen als eine Handlung, die für den Hund unangenehm ist.
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